03/13/2025

Umfassende gesetzliche Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Die Sorgfaltspflichten sollen mit den europäischen Regeln kompatibel sein, um die nötige Rechtssicherheit zu erlangen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert Ethos zusammen mit weiteren grossen in- und ausländischen institutionellen Investoren vom Parlament und dem Bundesrat, die bestehende Regulierung jetzt weiterzuentwickeln und die Anpassungen voranzutreiben. 

Jüngst hat die Europäische Kommission ihr Projekt zur Vereinfachung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten für die Europäische Union veröffentlicht (Omnibus). Unabhängig vom Resultat dieser laufenden Reform besteht eine grosse Lücke zwischen den geltenden Bestimmungen in der Schweiz und jenen der Europäischen Union. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit für ein international koordiniertes Vorgehen im Einklang mit den Entwicklungen in der Europäischen Union ausgesprochen. Daher fordert Ethos zusammen mit einer internationalen Gruppe von 22 institutionellen Investoren mit einem verwalteten Vermögen von 512 Milliarden Franken den Bundesrat und das Parlament auf, nun die Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt für Schweizer Unternehmen zu verstärken. 

Institutionelle Investoren haben die treuhänderische Pflicht, Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Risiken von Unternehmen in ihren Anlageentscheiden zu berücksichtigen. Reputationsschäden und betriebliche Schwierigkeiten aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in Lieferketten können erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und damit die Anlagen der Investorinnen und Investoren haben. Daher sind Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt vorteilhaft für Unternehmen, Investorinnen und Investoren und die Wirtschaft. Eine vernünftige Regulierung in diesem Bereich macht die Risikomanagementprozesse von Unternehmen robuster, schafft Transparenz und Resilienz und ermöglicht Investorinnen und Investoren bessere Investitionsentscheidungen. 

Die Schweiz wollte sich in der Vergangenheit nicht als Vorreiterin in diesem Bereich positionieren. Heute ist sie jedoch aufgrund der fehlenden Regelungen isoliert. Auch die Schweiz braucht risikobasierte, mit den künftigen Regeln der Europäischen Union kompatible Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Damit wird gewährleistet, dass die Wettbewerbsbedingungen mit den wichtigsten Handelspartnern harmonisiert sind. Andernfalls würden in der Schweiz börsenkotierte Unternehmen weniger attraktiv für internationale Investorinnen und Investoren, die von diesen Unternehmen künftig vermehrt die Einhaltung höchster Menschenrechts- und Umwelt-Standards erwarten. 

Ethos und die Investorengruppe fordern, dass die Gesetzgebung zu den Sorgfaltspflichten die internationalen Standards wie den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen berücksichtigt. Die Sorgfaltspflichten sollen alle Sektoren und die gesamte Wertschöpfungskette abdecken, risikobasiert sein und fortlaufend eingehalten und geprüft werden. Letztlich sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Verfehlungen sowie eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen werden.

Die Europäische Kommission ihrerseits will die Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung vereinfachen und konsolidieren (Omnibus). Sie reagierte damit auf jüngste Kritik bezüglich übermässiger Bürokratie und Einbussen in der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Eine Gruppe institutioneller Investoren, darunter Ethos, unterstützen das übergeordnete Ziel einer Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Sie befürchten aber, dass die künftige Regulierung bereits beschlossene Ambitionen gefährdet. Vor diesem Hintergrund forderte die Investorengruppe in einer am 4. Februar 2025 publizierten gemeinsamen Erklärung die Europäische Kommission auf, die Ziele und die Kohärenz der EU-Nachhaltigkeitsregulierung zu wahren.

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